Künstliche Befruchtung - kunstlichebefruchtung

Künstliche Befruchtung

Künstliche Befruchtung wird angewandt, um Paaren mit Kinderwunsch, die seit längerer Zeit (in Deutschland über einem Jahr) erfolglos versuchen, schwanger zu werden, zu Nachwuchs zu verhelfen. Bei über 90 % der betroffenen Paare liegen körperliche Ursachen für die Kinderlosigkeit zu Grunde.

Geschichte der Künstlichen Befruchtung

1978 kam das erste durch künstlichen Befruchtung gezeugte Baby, Louise Joy Brown, auf die Welt. Bis 2006 wurden weltweit rund drei Millionen Babys auf diese Weise geboren, 200.000 Babys allein im Jahr 2002.

Methoden der künstlichen Befruchtung

Bei einer künstlichen Befruchtung erfolgt die Befruchtung der Eizelle mit Sperma auf künstlichem Weg. Das erforderliche Sperma wird durch Masturbation (Partner oder Samenspende) oder (bei funktioneller Impotenz) durch Entnahme aus dem Hoden gewonnen.

Es gibt verschiedene Methoden der künstlichen Befruchtung:

  • In-vitro-Fertilisation (IVF):
    • Die Spermien finden in einem Reagenzglas selbst den Weg zur und in die Eizelle
    • intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): Spermien minderer Beweglichkeit werden in die Eizelle injiziert.
  • intrauterine Insemination (IUI): Sperma wird während der fruchtbaren Tage der Frau bis in ihre Gebärmutter gebracht.

Sowohl Sperma als auch Eizellen können bis zur Herbeiführung einer künstlichen Befruchtung bei Kühlung auf 77 K (Flüssigstickstoff) bevorratet werden.

Privat und hier insbesondere von lesbischen Frauen wird die Bechermethode angewandt, bei der gespendetes Sperma in die Vagina gebracht wird. Siehe hierzu auch Insemination.

Rechtliche Lage der künstlichen Befruchtung

Homologe Insemination

Als homologe Insemination wird die Befruchtung mit den Spermien des Ehepartners oder Partners einer festgefügten Partnerschaft bezeichnet.

Künstliche Befruchtung

Donogene bzw. heterologe Insemination

Ist der Samenspender nicht der Ehemann oder Partner einer festgefügten Partnerschaft, wird das Verfahren auch als heterologe oder donogene Insemination bezeichnet. Allerdings ist die heterologe Insemination ethisch und juristisch nicht unproblematisch. Das mit Fremdsamen gezeugte Kind gilt in Deutschland gemäß § 1592 Nr. 1 BGB als legitimes Kind des Ehemannes oder Partners der Mutter, der die Vaterschaft zuvor anerkannt hatte. Das Kind kann jedoch seine Ehelichkeit nach § 1600, § 1600d BGB innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab dem 18. Lebensjahr oder ab Kenntnis von seiner Zeugung durch eine Samenspende anfechten. Hat der Mann in die heterologe Insemination eingewilligt, ist er nicht anfechtungsberechtigt, ebenso wenig wie die Mutter. Die Anonymität des Samenspenders wird in Deutschland nicht gewährleistet, da jeder Mensch ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat, wie das Bundesverfassungsgericht 1989 entschieden hat. Damit wäre der Spender Unterhalts- und Erbansprüchen ausgesetzt, von welchen er lediglich vertraglich zu Lasten der Wunscheltern freigestellt werden kann. Die früher geübte Praxis, die Behandlungsdaten nach zehn Jahren, am Ende der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von Unterlagen für ambulante Behandlungen, zu vernichten, ist nicht mehr gestattet. Dies stellt sicher, dass das Kind seinen Anspruch auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung verwirklichen kann. Allerdings sind in Deutschland weiterhin die rechtlichen Beziehungen zwischen Samenspender, Wunscheltern und Kind in vielen Bereichen ungeklärt. Viele Kinder schildern es als belastend, nicht zu wissen wer der genetische Erzeuger ist. Nach Schätzungen gibt es in Deutschland ca. 100.000 Kinder, die durch heterologe Insemination entstanden sind, jedoch wurden nur die wenigsten von ihnen von ihren Eltern über ihre Entstehungsweise aufgeklärt. Inzwischen empfehlen jedoch immer mehr Psychologen, den Kindern die Wahrheit mitzuteilen, da ein solches Geheimnis die familiäre Situation stark belasten kann.

In Italien ist die heterologe Insemination, genauso wie die Eizellspende und die Leihmutterschaft verboten. Ein Referendum zur Abschaffung dieser Verbote ist 2005 gescheitert.